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Ratgeber · KYC & Compliance

KYC-Prüfung im Rohstoffhandel: Was geprüft wird und warum

Wer Rohstoffe international kauft oder verkauft, muss wissen, mit wem er es zu tun hat. Die KYC-Prüfung klärt Identität, Eigentümer und Seriosität eines Geschäftspartners – und ist die wirksamste Vorbeugung gegen Betrug und Sanktionsverstöße.

Stand: Oktober 20263 Min. LesezeitAndalucia Premium

Auf einen Blick

KYC klärt, wer ein Geschäftspartner ist, wem er gehört und ob er rechtmäßig handeln darf.

Sanktionsprüfung umfasst Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigte, Herkunft der Ware und Transportweg.

Ohne abgeschlossene Prüfung werden keine verbindlichen Angebote oder Verträge ausgetauscht.

Was bedeutet KYC im Rohstoffhandel?

KYC steht für Know Your Customer und bezeichnet die Prüfung der Identität und Seriosität eines Geschäftspartners. Im Rohstoffhandel umfasst sie auch die Eigentümerstruktur, die Leistungsfähigkeit und den Abgleich mit Sanktionslisten.

Für viele Unternehmen sind solche Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben, etwa nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG) oder den entsprechenden Regelungen in anderen EU-Staaten. Unabhängig davon ist KYC im Rohstoffhandel gelebte Praxis, weil Banken, Inspekteure und Reedereien sie ebenfalls verlangen.

Welche Unterlagen braucht man für eine KYC-Prüfung?

Üblich sind ein aktueller Handelsregisterauszug, Angaben zu Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigten mit Ausweiskopien, ein Adressnachweis sowie je nach Produkt Lizenzen und Referenzen.

UnterlageZweck
HandelsregisterauszugExistenz und Vertretungsbefugnis des Unternehmens
Gesellschafterliste, TransparenzregisterWirtschaftlich Berechtigte
Ausweis der VertretungsberechtigtenIdentität der handelnden Personen
Adress- und BankverbindungsnachweisPlausibilität von Sitz und Zahlungswegen
Lizenzen, GenehmigungenBerechtigung für bestimmte Produkte, z. B. Mineralöl oder Edelmetalle
Referenzen, UnternehmensprofilLeistungsfähigkeit und Erfahrung

Wer ist ein wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich besitzt oder kontrolliert. Nach dem GwG gilt in der Regel als wirtschaftlich Berechtigter, wer unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Verschachtelte Holdingstrukturen, Treuhänder oder Briefkastengesellschaften sind nicht per se unzulässig, erfordern aber genauere Prüfung. Bleibt unklar, wer hinter einem Unternehmen steht, ist das ein Grund, das Geschäft nicht weiterzuverfolgen.

Wie funktioniert die Sanktionsprüfung?

Unternehmen, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftsführer und gegebenenfalls Schiffe werden mit den einschlägigen Sanktionslisten abgeglichen, insbesondere denen der EU und der UN. Zusätzlich wird geprüft, ob Ware, Herkunft oder Bestimmungsort Beschränkungen unterliegen.

EU-Sanktionen betreffen nicht nur gelistete Personen, sondern auch bestimmte Waren und Länder – etwa Einfuhrverbote für Stahl, Holz oder Mineralölprodukte russischen Ursprungs. Je nach Beteiligung von Banken oder Währungen können weitere Regelwerke relevant sein, etwa die Listen des US-Finanzministeriums (OFAC) oder des Vereinigten Königreichs.

Warum fragt man nach Herkunft der Ware und der Mittel?

Weil Sanktionen und Geldwäscherecht nicht nur an Personen, sondern auch an Waren und Geldflüsse anknüpfen. Eine nachvollziehbare Herkunftskette und plausible Mittelherkunft sind Voraussetzung für Banken und Versicherer.

Bei Edelmetallen kommen besondere Sorgfaltspflichten hinzu, etwa nach den Leitlinien der OECD für verantwortungsvolle Lieferketten und der EU-Verordnung über Konfliktmineralien. Bei Holz verlangt das EU-Recht Nachweise zur legalen und entwaldungsfreien Herkunft.

Wie lange dauert eine KYC-Prüfung?

Bei vollständigen Unterlagen meist wenige Tage. Länger dauert es, wenn Dokumente fehlen, übersetzt oder beglaubigt werden müssen oder die Eigentümerstruktur komplex ist.

Sie beschleunigen die Prüfung, wenn Sie die Unterlagen vollständig, aktuell und lesbar einreichen. Wir sagen Ihnen zu Beginn, was im konkreten Geschäft benötigt wird.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Unterlagen werden ausschließlich zur Prüfung und Durchführung des Geschäfts verwendet und vertraulich behandelt. Angaben werden an die Gegenseite nur weitergegeben, soweit das für das Geschäft erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen und Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung und den geldwäscherechtlichen Vorschriften. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Stand: Oktober 2026Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Handelspraxis. Sie stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

Muss auch der Verkäufer eine KYC-Prüfung durchlaufen?

Ja. Wir prüfen beide Seiten eines Geschäfts. Ein Lieferant muss nachweisen, dass er existiert, rechtmäßig handelt und über die angebotene Ware verfügen kann.

Reicht ein Unternehmensprofil als Nachweis?

Nein. Ein Unternehmensprofil ist eine Selbstdarstellung. Für die Prüfung braucht es amtliche Unterlagen wie den Handelsregisterauszug und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.

Was ist ein PEP?

PEP steht für politisch exponierte Person, etwa Regierungsmitglieder oder hohe Amtsträger und deren Angehörige. Geschäfte mit PEPs sind nicht verboten, erfordern aber verstärkte Sorgfaltspflichten.

Kann eine KYC-Prüfung abgelehnt werden?

Ja. Wenn Unterlagen fehlen, widersprüchlich sind oder Sanktionsbezüge bestehen, verfolgen wir das Geschäft nicht weiter. Eine Begründung im Detail geben wir aus rechtlichen Gründen nicht immer.

Wird die Prüfung bei jedem Geschäft wiederholt?

Bei bestehenden Partnern werden die Angaben regelmäßig und anlassbezogen aktualisiert, etwa bei Änderungen der Eigentümerstruktur oder neuen Produkten und Ländern.

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