Was muss man beim Holzimport in die EU beachten?
Wer Holz auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss nachweisen, dass es legal geschlagen wurde. Nach der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) müssen Marktteilnehmer zudem belegen, dass Holzprodukte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden.
In der Praxis sind dafür Geolokalisierungsdaten der Einschlagsfläche, Nachweise der Legalität und eine Sorgfaltserklärung erforderlich. Wir wählen Lieferanten aus, die diese Informationen bereitstellen können. Aktuelle Anwendungstermine: Europäische Kommission, EUDR.




